Ab Sofort gilt das E- Rezept!
Voraussetzung ist die eingelesene Versicherungskarte im laufenden Quartal. Die bestellten Medikamente können nach 1 Werktag gegen Vorlage der Versicherungskarte in der Apotheke Ihrer Wahl abgeholt werden.
In folgenden Fällen müssen die Rezepte weiterhin in Papierform in der Praxis abgeholt werden: Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Impfstoffrezepte, Privatrezepte, Blutzuckerteststreifen/CoaguCheck Teststreifen, Protein Drinks, Rezepte für Versicherte bei der Heilfürsorge
FFP2 Maskenpflicht für Personen mit Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber, Ohr- und Halsschmerzen. Vor dem Eintreten in die Praxis muss ein Corona Schnelltest Zuhause durchgeführt werden. Keine Testung in der Arztpraxis!
Corona Positiv Getestete melden sich vorher telefonisch für eine Krankmeldung, bei Abholung bleiben Sie draußen und klingeln.